Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2–5

Veröffentlicht am 17. August 2026 um 10:00

Die wichtigsten Leistungen und Beträge einfach erklärt

Ein anerkannter Pflegegrad bringt verschiedene finanzielle Leistungen mit sich. Doch viele Betroffene und Angehörige fragen sich: Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse eigentlich – und wie hoch sind die Beträge?

In diesem Artikel erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung bei den Pflegegraden 2 bis 5.

Welche Leistungen zahlt die Pflegekasse?

Je nach Pflegegrad können Pflegebedürftige verschiedene Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Entlastungsbetrag
  • Pflegehilfsmittel
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Zuschüsse zur Wohnraumanpassung
  • Leistungen für die vollstationäre Pflege

Welche Leistungen genutzt werden, hängt von der persönlichen Situation und der Art der Pflege ab.

Pflegegeld – wenn Angehörige pflegen

Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer erfolgt.

Pflegegrad

Pflegegeld pro Monat

Pflegegrad 2   347 €

Pflegegrad 3   599 €

Pflegegrad 4   800 €

Pflegegrad 5   990 €

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei für die Organisation der häuslichen Pflege verwendet werden.

Pflegesachleistungen – professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst

Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Diese werden direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet.

Pflegegrad

Pflegesachleistungen pro Monat

Pflegegrad 2   bis zu 796 €

Pflegegrad 3   bis zu 1.497 €

Pflegegrad 4   bis zu 1.859 €

Pflegegrad 5   bis zu 2.299 €

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist sinnvoll, wenn Angehörige und ein Pflegedienst gemeinsam die Versorgung übernehmen.

Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 erhalten einen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat.

Dieser kann beispielsweise genutzt werden für:

  • anerkannte Alltagshilfen
  • Betreuungsangebote
  • Unterstützung im Haushalt
  • Begleitung im Alltag

Der Betrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern für anerkannte Leistungen verwendet.

Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe
  • Flächendesinfektion
  • Händedesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz

Hierfür stehen bis zu 42 Euro monatlich zur Verfügung.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder krank werden, kann die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege übernehmen.

Auch ich, als Too You – Alltagshilfe rechne über die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Seit der Zusammenführung der Budgets steht dafür ein gemeinsames jährliches Entlastungsbudget zur Verfügung, das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden kann.

Zuschuss zur Wohnraumanpassung

Muss die Wohnung barrierefrei umgebaut werden – etwa durch:

  • den Einbau einer bodengleichen Dusche,
  • Haltegriffe im Badezimmer,
  • Türverbreiterungen oder
  • eine Rampe,

kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss gewähren.

So lassen sich viele Wohnungen sicherer gestalten und die Selbstständigkeit länger erhalten.

Leistungen bei vollstationärer Pflege

Reicht die Versorgung zu Hause nicht mehr aus, beteiligt sich die Pflegekasse auch an den Kosten eines Pflegeheims.

Die monatlichen Zuschüsse betragen:

Pflegegrad

Zuschuss pro Monat

Pflegegrad 2   805 €

Pflegegrad 3   1.319 €

Pflegegrad 4   1.855 €

Pflegegrad 5   2.096 €

Wichtig zu wissen: Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Heimkosten. Unterkunft, Verpflegung und weitere Eigenanteile müssen in der Regel zusätzlich bezahlt werden.

Unser Tipp

Viele Pflegebedürftige nutzen nicht alle Leistungen, auf die sie Anspruch haben. Dadurch bleiben jedes Jahr finanzielle Unterstützungen ungenutzt.

Eine persönliche Beratung hilft dabei, die passenden Leistungen zu kombinieren und die Möglichkeiten der Pflegeversicherung optimal auszuschöpfen.

Fazit

Die Pflegekasse unterstützt Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 auf vielfältige Weise – vom Pflegegeld über ambulante Pflegedienste bis hin zu Entlastungsangeboten und Zuschüssen für den Wohnungsumbau. Welche Leistungen sinnvoll sind, hängt immer von der individuellen Lebenssituation ab.

Wer sich frühzeitig informiert und beraten lässt, kann finanzielle Vorteile nutzen und die Pflege so organisieren, dass sie den eigenen Bedürfnissen und denen der Angehörigen bestmöglich entspricht.

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